Bildungsträger, die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung anbieten, spielen eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Arbeitslosen und der Förderung des Arbeitsmarktes. Damit diese Maßnahmen wirksam und förderfähig sind, müssen sie den Anforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) entsprechen. Ziel ist es, Teilnehmer gezielt auf eine Beschäftigung vorzubereiten und ihre berufliche Eingliederung nachhaltig zu fördern.
Definition: Aktivierung und berufliche Eingliederung nach AZAV
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Sozialgesetzbuch (SGB) III § 45 Abs. 1 bis 9) sind spezielle Unterstützungsangebote, die von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, um arbeitslose oder arbeitsuchende Menschen dabei zu unterstützen, wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer zu verbessern, sie gezielt auf eine Arbeitsstelle vorzubereiten und ihre Chancen auf eine dauerhafte berufliche Eingliederung zu erhöhen.
Maßnahmen zur Aktivierung
Ziel ist es, die Motivation der Teilnehmer zu stärken und ihre Fähigkeiten sowie Kompetenzen zu fördern. Dazu gehören z. B. Bewerbungstrainings, Coachings, Praktika oder Schulungen, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern.
Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung
Hierbei geht es darum, die Teilnehmer gezielt auf eine konkrete Beschäftigung vorzubereiten. Dazu können berufliche Qualifizierungen, Umschulungen oder Fortbildungen zählen, die auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes abgestimmt sind.
Die Maßnahmen richten sich an:
- Arbeitslose: Personen, die keine Beschäftigung haben und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind.
- Arbeitsuchende: Menschen, die zwar noch beschäftigt sind, aber Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle benötigen.
- Berufsanfänger oder Wiedereinsteiger: Personen, die nach einer längeren Pause (z. B. Elternzeit) wieder in den Beruf zurückkehren möchten.
Geförderte Maßnahmen
Die Bundesagentur für Arbeit fördert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß den Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) III. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, arbeitslose und arbeitsmarktferne Personen zu unterstützen, indem ihre individuellen Potenziale gefördert und ihre Vermittlungschancen verbessert werden. Die Förderung umfasst verschiedene Programme, die von der individuellen Beratung bis zur gezielten Qualifizierung reichen. Arbeitgeber profitieren ebenfalls von diesen Maßnahmen, da sie Zugang zu gut vorbereiteten und motivierten Bewerbern erhalten. Bildungsträger, die Aktivierungs- oder Eingliederungsmaßnahmen anbieten und nach AVGS abrechnen wollen, müssen diese innerhalb eine Dauer von acht Wochen abschließen. Ausgenommen sind Maßnahmen, die Teilnehmer mit besonderen Vermittlungshemmnissen unterstützen. Hier darf die festgelegte Dauer zwölf Wochen betragen.

Berufliche Eingliederungsmaßnahmen: Konzept, Verlauf & Auswertung
Von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahmen unterliegen hohen Ansprüchen. Zum einen müssen sie aktuellen pädagogischen Standards der Erwachsenenbildung entsprechen und inhaltlichen Mehrwert bieten. Zum anderen sollte der Fokus jeglicher Maßnahmen auf der individuellen Entwicklung der Teilnehmer im Arbeitsmarktkontext liegen.
Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklung
Bei der Konzeption von Maßnahmen müssen Bildungsträger die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt analysieren. Dies umfasst die Identifikation von Branchen mit Fachkräftemangel, die Anforderungen von Arbeitgebern und die Bedürfnisse der versicherungspflichtigen Beschäftigten. Maßnahmen sollten so gestaltet sein, dass sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen und Teilnehmer gezielt auf konkrete Beschäftigungsmöglichkeiten vorbereiten. Da die Förderung von Maßnahmen häufig zeitlich und regional beschränkt ist, sollten entsprechende Analysen immer aktuell sein und sich auf die Lage vor Ort beschränken.
Mögliche Quellen zur Arbeitsmarktanalyse:
- Branchenspezifische Schriften von Experten und Verbänden
- Berufliche Netzwerke
- Persönliche Gespräche mit Mitarbeiter*innen von Arbeitsagentur und Jobcenter
- Regionale Bildungszielplanung
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein und Kostenkalkulation
Die Kosten der Maßnahmen müssen angemessen für die zu erwerbenden Kenntnisse sein. Bildungsträger müssen die Vergütung für die prüfende Stelle transparent machen. Kosten für die Bereitstellung von Ressourcen (Personal, Infrastruktur, Lernumgebung) sollten effektiv und wirtschaftlich gestaltet werden. Bei der Abrechnung ist eine Pauschale zulässig.
Die Kosten können Sie leistungsbezogen oder aufwandsbezogen abrechnen, bei erfolgreicher Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung bis zu 2.500 € ( Sozialgesetzbuch (SGB) III § 83 Abs. 4 Satz 3 Nummer 2), bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung bis zu 3.000 € (SGB IX § 2 Abs. 1). Sind die Voraussetzungen für eine Auszahlung erreicht, müssen Sie bei erfolgsbasierter Vergütung den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit vorlegen. Bei aufwandsbezogener Vergütung legen Sie den AVGS vor Beginn der Maßnahme vor.
Individuelle Bewertung der Lehrziele und Eignung von Teilnehmern
Eine individuelle Bewertung der Teilnehmer ist essenziell, um die Eignung für bestimmte Maßnahmen festzustellen. Bildungsträger müssen die Stärken, Schwächen und beruflichen Ziele der Teilnehmer analysieren, um passende Lehrziele zu definieren. Dies stellt sicher, dass die Maßnahmen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und eine nachhaltige berufliche Eingliederung ermöglichen.
Im Ausbildungsvertrag werden die wichtigsten Eckdaten festgehalten. Dazu zählen, Titel und Dauer sowie Zweck und Inhalt der Maßnahme, Teilnahmevoraussetzungen, Zeit und Ort. Rechte und Pflichten von Träger und Teilnehmer sowie Rücktrittsbedingungen sollten enthalten sein. Als Nachweis für die prüfende Stelle sind zudem die Kosten, zu erwerbende Qualifikationen und mögliche Sondervereinbarungen anzugeben.

Beratung der Teilnehmer während der Durchführung
Die kontinuierliche Beratung der Teilnehmer während der Maßnahme ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Bildungsträger sollten regelmäßige Feedbackgespräche führen, um den Fortschritt zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Diese Begleitung stärkt die Motivation der Teilnehmer und erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Vermittlung in eine Beschäftigung. Die laufende Lernstandsermittlung bietet regelmäßig die Gelegenheit, eine individuelle Lernberatung durchzuführen.
Bewertung durchgeführter Maßnahmen und arbeitsmarktliche Ergebnisse
Nach Abschluss einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung ist eine umfassende Bewertung notwendig. Bildungsträger sollten die arbeitsmarktlichen Ergebnisse, wie die Vermittlungsquote und die Dauer der Beschäftigung, analysieren. Diese Daten helfen, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu beurteilen und kontinuierlich zu verbessern. Befragungen der Teilnehmer nach Abschluss der Maßnahme bieten Aufschluss über deren Einschätzung zur Effektivität der Maßnahme für die berufliche Eingliederung, den praktischen Nutzen und die erhaltene Unterstützung. Stehen Sie als Bildungsträger in Kontakt mit Praktikumsbetrieben oder Arbeitgebern, können Sie Rückmeldung zur Leistung vermittelter Teilnehmer einholen und Rückschlüsse auf Ihre Maßnahmenausgestaltung ziehen.

Ständige Qualitätskontrolle für optimale Unterstützung
Um eine hohe Qualität der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sicherzustellen, müssen Bildungsträger ein AZAV-konformes Qualitätsmanagementsystem (§ 178 Nr. 4 SGB III i.V.m. § 2 Abs. 4 ) implementieren. Dieses System sollte regelmäßige interne und externe Audits umfassen, um die Einhaltung der Vorgaben zu überprüfen. Darüber hinaus ist es wichtig, Feedback von Teilnehmern und Arbeitgebern einzuholen, um die Maßnahmen kontinuierlich an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Eine effektive Qualitätskontrolle gewährleistet, dass die berufliche Eingliederung der Teilnehmer nachhaltig gefördert wird.
Als Bildungsträger Aktivierung und Berufliche Eingliederung AZAV-konform gestalten
Die Aktivierung und berufliche Eingliederung gemäß AZAV stellt hohe Anforderungen an Bildungsträger. Mit einer sorgfältigen Planung, Durchführung und Auswertung der Maßnahmen sowie einer ständigen Qualitätskontrolle können Bildungsträger sicherstellen, dass sie den Vorgaben zur AZAV-Zertifizierung entsprechen und die Teilnehmer optimal auf eine Beschäftigung vorbereiten. Dies stärkt nicht nur die Position der Teilnehmer auf dem Arbeitsmarkt, sondern trägt auch zur Entwicklung eines stabilen und leistungsfähigen Arbeitsmarktes bei. Lesen Sie mehr zu den wichtigsten Kriterien für eine Trägerzulassung gemäß AZAV in unserer Reihe AZAV-Zertifizierung: die Checkliste.

Die AZAV-Checkliste im Detail
Lesen Sie mehr über die wichtigsten Prüfpunkte der AZAV-Checkliste
> Unternehmensorganisation für Bildungsträger
> Beschwerdemanagement im Qualitätsmanagement
> Unternehmensziele definieren
> Das Leitbild im Qualitätsmanagement
> Unternehmensorganisation für Bildungsträger
> Erwachsenenbildung: Pädagogik & Qualität
> Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter:innen
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