AKR Services

Kalkulation von AZAV-Maßnahmen
zur erfolgreichen Zulassung 



nach § 16 SGB II sowie § 45 und § 81 SGB III 


Die zur Maßnahmenzulassung geforderte Kalkulation der AZAV-Maßnahmen birgt zahlreiche Fallstricke. 

Sie sind sich unsicher, wie die Kalkulation Ihrer Maßnahmen aussehen muss, um erfolgreich zertifiziert zu werden? Profitieren Sie in allen Belangen rund um die AZAV, Kosten und Maßnahme-Kalkulation von unserem Expertenwissen. 

Wir begleiten Sie mit unserer AZAV-Beratung bis zur erfolgreichen Zertifizierung – zum Festpreis! 

Wir bringen Erfahrung aus der Arbeit in Führungspositionen in Bildungsträgern und als Auditor mit. Legen Sie Ihren Zertifizierungsprozess vertrauensvoll in unsere Hände, wir freuen uns auf Ihren Auftrag!

Kostenfreie Erstberatung

Wir begleiten Sie bis zum Zertifikat!

Kooperation mit Zertifizierern

Prüfung aller Unterlagen

Volle Kontrolle über die AZAV-Kosten

Tipps zur Kalkulation bei BDKS-Überschreitung

Festpreis-Garantie für alle AKR Leistungen

Festpreis-Garantie für alle AKR Leistungen

AZAV-konforme Kalkulation: Voraussetzung für die Maßnahmenzulassung

AZAV-konforme Kalkulation: Voraussetzung für die Maßnahmen­zulassung

Damit Sie als zertifizierter Bildungsträger Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (FbW nach § 81 SGB III) oder Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt (nach § 45 SGB III) anbieten und durchführen können, müssen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Handlungen durch eine schlüssige Kalkulation nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung belegen.

Dabei sollten Sie sich stets am Bundes­durch­schnitts­kosten­satz (BDKS) orientieren und müssen Kosten, die direkt den Maßnahmen-Teilnehmern zuzuordnen sind, getrennt von Ihren Gemeinkosten behandeln.

Zusätzlich sind die aktuellen Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III in Bezug auf die Maßnahmenkalkulation zu beachten.

Die Fachkundigen Stellen als Zertifizierer sind verpflichtet, jede Kalkulation für AZAV-Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Bei Überschreitung des BDKS um bis zu 25% kann bei guter Begründung die fachkundige Stelle (also der Zertifizierer) selbst entscheiden, ob die Kosten wirtschaftlich sind. Erst bei Überschreitung der 25-Prozent-Grenze wird ein Kostenzustimmungsverfahren nötig.

Die Kalkulation ist AZAV-konform, wenn sie eindeutig, in sich plausibel und nachvollziehbar ist. Die einzelnen Kategorien der Kalkulation für die AZAV-Maßnahme müssen abgegrenzt und zuzuordnen sein.

Mit unserer Unterstützung gelingt die Konzeption, die Ermittlung der Kosten und die Kalkulation der AZAV-Maßnahme zur Arbeitsförderung im ersten Anlauf!


Das muss in der Kalkulation enthalten sein

Wir garantieren, dass wir Sie bis zur Maßnahmezertifizierung
gemäß
§ 45 oder § 81 SGB III begleiten.

Wir garantieren, dass wir Sie bis zur Maßnahme­zertifizierung
gemäß
§ 45 oder § 81 SGB III begleiten.

Mit AKR Services erfolgreich zum Zertifikat

Die AKR Consult GbR ist selbst nach AZAV zertifizierter Bildungsträger. Unser langjährige Erfahrung und Kompetenz möchten wir mit Ihnen teilen und Sie auf Ihrem Weg zur Zertifizierung unterstützen. 

Als berufene Auditoren für AZAV und DIN EN ISO 9001 bieten wir Ihnen umfassende Beratungsleistungen für Bildungsträger in Gründung und zur Zulassung der Maßnahmen.

Ob Sie Unterstützung für Ihre Trägerzulassung, die AZAV-Maßnahmezertifizierung, das Qualitätsmanagement oder bei Audits benötigen – Sie können im gesamten Verfahren auf uns zählen!

Die Erfahrungswerte unserer Kunden

Ihre Ansprechpartner

Ulrike Hilmer,
Matthias Karkuschke &
Daniel Reichelt

Fordern Sie noch heute Ihr Erstgespräch an
Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und passgenaues Angebot rund um Ihre AZAV-Zulassung.

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