Kalkulation von AZAV-Maßnahmen zur erfolgreichen Zulassung

Mit AKR Services zur AZAV-Maßnahmezulassung
nach § 16 SGB II § 45 und § 81 SGB III

Die zur Maßnahmenzulassung geforderte Kalkulation der AZAV-Maßnahmen birgt zahlreiche Fallstricke – Sie sind sich unsicher, wie die Kalkulation Ihrer Maßnahmen aussehen muss, um erfolgreich zertifiziert zu werden? Profitieren Sie in allen Belangen rund um die AZAV, Kosten und Maßnahme-Kalkulation auf unser Expertenwissen: Wir begleiten Sie mit unserer AZAV-Beratung bis zur erfolgreichen Zertifizierung – zum Festpreis!

Wir bringen Erfahrung aus der Arbeit in Führungspositionen in Bildungsträgern und als Auditor mit. Legen Sie Ihren Zertifizierungsprozess vertrauensvoll in unsere Hände, wir freuen uns auf Ihren Auftrag!

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AZAV-konforme Kalkulation: Voraussetzung für die Maßnahmenzulassung

Damit Sie als zertifizierter Bildungsträger Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (FbW nach § 81 SGB III) oder Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt (nach § 45 SGB III) ganzheitliche Betreuung (§ 16 SGB II) anbieten und durchführen können, müssen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Handlungen durch eine schlüssige Kalkulation nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung belegen.

Dabei sollten Sie sich stets am Bundesdurchschnittskostensatz (BDKS) orientieren und müssen Kosten, die direkt den Teilnehmern der Maßnahme zuzuordnen sind, getrennt von Ihren Gemeinkosten behandeln. Zusätzlich sind die aktuellen Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III in Bezug auf die Maßnahmenkalkulation zu beachten.

Die Fachkundigen Stellen als Zertifizierer sind verpflichtet, jede Kalkulation für AZAV-Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Bei Überschreitung des BDKS um bis zu 25 Prozent kann bei guter Begründung die fachkundige Stelle (also der Zertifizierer) selbst entscheiden, ob die Kosten wirtschaftlich sind. Erst bei Überschreitung der 25-Prozent-Grenze wird ein Kostenzustimmungsverfahren nötig.

Die Kalkulation ist AZAV-konform, wenn sie

  • eindeutig
  • in sich plausibel
  • nachvollziehbar

sind. Die einzelnen Kategorien der Kalkulation für die AZAV-Maßnahme müssen abgegrenzt und zuzuordnen sein.

Ihr Mehrwert mit AKR Services im Überblick

  • kostenfreie Erstberatung
  • kompetente Begleitung bis zur Zertifizierung
  • enge Kooperation mit Zertifizierern
  • Prüfung aller Dokumente und Unterlagen
  • volle Kontrolle über die AZAV-Kosten
  • Tipps zu Kalkulationen bei Überschreitung des BDKS
  • Festpreis-Garantie für alle AKR Leistungen

Mit unserer Unterstützung gelingt die Konzeption, die Ermittlung der Kosten und die Kalkulation der AZAV-Maßnahme zur Arbeitsförderung im ersten Anlauf!

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Das muss in der Kalkulation enthalten sein

  • Aufwendungen für notwendige Eignungsfeststellung / TN-Auswahl
  • Personalkosten (inkl. Nebenkosten) zur Durchführung der Maßnahme
  • Kosten für die Betreuung in der betrieblichen Lernphase
  • Kosten für besondere sozialpädagogische Betreuung
  • Kosten für Ausbildungsmittel / technische Ausstattung zur Durchführung des Unterrichts
  • Raumkosten (inkl. Betriebs- und Nebenkosten) zur Durchführung des Unterrichts
  • Prüfungsgebühren / Prüfungsaufwand
  • Allgemeine Verwaltungskosten / Gemeinkosten – anteilig auf die Maßnahme bezogen
  • Sonstige Kosten
  • Gewinn / Risiko
  • Zuschüsse Dritter / Erlöse / Zuwendungen
  • Kosten der Unteraufträge

Das sagen unsere Kunden

„Mich hat die schnelle und akurate Arbeit beeindruckt. Wir standen unter großen Zeitdruck, ein komplettes Konzept für ein neues Geschäftsfeld unserer Sprachschule zu erstellen. 48 Stunden nach Auftragserteilung war alles erledigt – inklusive Änderungswünsche unsererseits – und wir konnten den Abgabetermin halten. Ich würde immer wieder gern einen Auftrag an AKR Services vergeben.“- Attila Öztürk, BSI private Sprachschule Berlin GmbH
„Bei der Zertifizierung als AZAV-Bildungsträger und für die Zertifizierung von Maßnahmen gemäß §§ 81 und 45 SGB III haben wir die Dienste von AKR Services in Anspruch genommen. Uns hat die Termintreue gefallen und das Engagement bis zur Erteilung der Zertifikate. Bei Rückfragen bekamen wir immer schnelle Antworten und konnten so ohne Probleme alle notwendigen Schritte gehen. Rundum kann man sagen, dass die Betreuung unsere Erwartungen voll und ganz erfüllt hat.“- Herbert Feuersänger, AUFwärtsSPIRALE
Die Vorbereitungszeit war spannend und hat Spaß gemacht. Nun haben Sie uns auch noch den coolsten Auditor geschickt! Herr R. hat uns zusätzlich Perspektiven aufgezeigt.- Markus Welsch, Praxis Schule Gastronomie e.V.

Mit AKR Services erfolgreich zum Zertifikat

Unser langjährige Erfahrung und Kompetenz mit der AKR Consult GbR, die selbst nach AZAV zertifizierter Bildungsträger ist, möchten wir gern mit Ihnen teilen und Sie auf Ihrem Weg zur Zulassung / Zertifizierung unterstützen. Auch unsere Eigenschaft als berufene Auditoren für AZAV und DIN EN ISO 9001 befähigt uns, umfassende Beratungsleistungen für Bildungsträger in Gründung und zur Zulassung der Maßnahmen anbieten zu können.

Ganz gleich, ob Sie Unterstützung für Ihre Trägerzulassung, das Qualitätsmanagement, die AZAV-Maßnahmezulassung oder zu Audits benötigen – Sie können im gesamten Verfahren auf uns zählen!

Ihr Ansprechpartner

Matthias Karkuschke
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Fordern Sie noch heute Ihr Erstgespräch an

Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und passgenaues Angebot rund um Ihre AZAV-Zulassung.

Fon: +49 (0) 30 / 787 19 121
Fax: 030 549 80 651
Mail: anfrage@akr-services.de

Wir garantieren, dass wir Sie bis zur Maßnahmezertifizierung
gemäß § 45 oder § 81 SGB III begleiten.