Kalkulation von AZAV-Maßnahmen
zur erfolgreichen Zulassung
nach § 16 SGB II sowie § 45 und § 81 SGB III
Die zur Maßnahmenzulassung geforderte Kalkulation der AZAV-Maßnahmen birgt zahlreiche Fallstricke.
Sie sind sich unsicher, wie die Kalkulation Ihrer Maßnahmen aussehen muss, um erfolgreich zertifiziert zu werden? Profitieren Sie in allen Belangen rund um die AZAV, Kosten und Maßnahme-Kalkulation von unserem Expertenwissen.
Wir begleiten Sie mit unserer AZAV-Beratung bis zur erfolgreichen Zertifizierung – zum Festpreis!
Wir bringen Erfahrung aus der Arbeit in Führungspositionen in Bildungsträgern und als Auditor mit. Legen Sie Ihren Zertifizierungsprozess vertrauensvoll in unsere Hände, wir freuen uns auf Ihren Auftrag!
Kostenfreie Erstberatung
Wir begleiten Sie bis zum Zertifikat!
Kooperation mit Zertifizierern
Prüfung aller Unterlagen
Volle Kontrolle über die AZAV-Kosten
Tipps zur Kalkulation bei BDKS-Überschreitung
Festpreis-Garantie für alle AKR Leistungen
Festpreis-Garantie für alle AKR Leistungen
AZAV-konforme Kalkulation: Voraussetzung für die Maßnahmenzulassung
AZAV-konforme Kalkulation: Voraussetzung für die Maßnahmenzulassung
Damit Sie als zertifizierter Bildungsträger Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (FbW nach § 81 SGB III) oder Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt (nach § 45 SGB III) anbieten und durchführen können, müssen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Handlungen durch eine schlüssige Kalkulation nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung belegen.
Dabei sollten Sie sich stets am Bundesdurchschnittskostensatz (BDKS) orientieren und müssen Kosten, die direkt den Maßnahmen-Teilnehmern zuzuordnen sind, getrennt von Ihren Gemeinkosten behandeln.
Zusätzlich sind die aktuellen Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III in Bezug auf die Maßnahmenkalkulation zu beachten.
Die Fachkundigen Stellen als Zertifizierer sind verpflichtet, jede Kalkulation für AZAV-Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Bei Überschreitung des BDKS um bis zu 25% kann bei guter Begründung die fachkundige Stelle (also der Zertifizierer) selbst entscheiden, ob die Kosten wirtschaftlich sind. Erst bei Überschreitung der 25-Prozent-Grenze wird ein Kostenzustimmungsverfahren nötig.
Die Kalkulation ist AZAV-konform, wenn sie eindeutig, in sich plausibel und nachvollziehbar ist. Die einzelnen Kategorien der Kalkulation für die AZAV-Maßnahme müssen abgegrenzt und zuzuordnen sein.
Mit unserer Unterstützung gelingt die Konzeption, die Ermittlung der Kosten und die Kalkulation der AZAV-Maßnahme zur Arbeitsförderung im ersten Anlauf!
Das muss in der Kalkulation enthalten sein
-
Aufwendungen für notwendige Eignungsfeststellung /
TN-Auswahl - Personalkosten (inkl. Nebenkosten) zur Durchführung der Maßnahme
- Kosten für die Betreuung in der betrieblichen Lernphase
- Kosten für besondere sozialpädagogische Betreuung
- Kosten für Ausbildungsmittel / technische Ausstattung zur Durchführung des Unterrichts
- Prüfungsgebühren / Prüfungsaufwand
- Raumkosten (inkl. Betriebs- und Nebenkosten) zur Durchführung des Unterrichts
- Allgemeine Verwaltungskosten / Gemeinkosten – anteilig auf die Maßnahme bezogen
- Trägerzulassung, Maßnahmekonzept & QM-Handbuch
- Gewinn / Risiko
- Kosten der Unteraufträge sowie Zuschüsse Dritter / Erlöse / Zuwendungen
- Sonstige Kosten
Wir garantieren, dass wir Sie bis zur Maßnahmezertifizierung
gemäß
§ 45 oder § 81 SGB III begleiten.
Wir garantieren, dass wir Sie bis zur Maßnahmezertifizierung
gemäß
§ 45 oder § 81 SGB III begleiten.
Mit AKR Services erfolgreich zum Zertifikat
Die AKR Consult GbR ist selbst nach AZAV zertifizierter Bildungsträger. Unser langjährige Erfahrung und Kompetenz möchten wir mit Ihnen teilen und Sie auf Ihrem Weg zur Zertifizierung unterstützen.
Als berufene Auditoren für AZAV und DIN EN ISO 9001 bieten wir Ihnen umfassende Beratungsleistungen für Bildungsträger in Gründung und zur Zulassung der Maßnahmen.
Ob Sie Unterstützung für Ihre Trägerzulassung, die AZAV-Maßnahmezertifizierung, das Qualitätsmanagement oder bei Audits benötigen – Sie können im gesamten Verfahren auf uns zählen!
Die Erfahrungswerte unserer Kunden
Attila Öztürk
Mich hat die schnelle und akkurate Arbeitsweise beeindruckt. Wir standen unter großem Zeitdruck, da wir ein komplettes Konzept für ein neues Geschäftsfeld unserer Sprachschule erstellen mussten. 48 Stunden nach Auftragserteilung war alles erledigt, inklusive unserer Änderungswünsche, und wir konnten den Abgabetermin einhalten. Ich würde jederzeit wieder einen Auftrag an AKR Services vergeben.
Herbert Feuersänger
Für die AZAV-Zertifizierung als Bildungsträger sowie für die Zertifizierung von Maßnahmen gemäß §§ 81 und 45 SGB III haben wir die Dienste von AKR Services in Anspruch genommen. Besonders positiv aufgefallen sind uns die Termintreue und das Engagement bis zur Erteilung der Zertifikate. Bei Rückfragen erhielten wir stets schnell Antworten und konnten so alle notwendigen Schritte ohne Probleme gehen. Insgesamt hat uns die Betreuung voll und ganz überzeugt.
Markus Welsch
Die Vorbereitung war spannend und hat Spaß gemacht. Und nun haben sie uns auch noch den coolsten Auditor geschickt! Herr R. hat uns außerdem neue Perspektiven aufgezeigt.
Olga Maatman
Unsere Organisation wurde kompetent bei der Vorbereitung auf die Bildungsträgerzertifizierung sowie Maßnahmenzertifizierung vorbereitet und bis zur erfolgreichen Zertifizierung begleitet. Herr Reichelt ist sehr strukturiert, effizient und hat nicht nur wertvolle Informationen in Bezug auf die Zertifizierung, sondern auch bei der Unternehmensgründung gegeben. Er hat einen guten Überblick über den gesamten Prozess und die nächsten Schritte. Die Beratung von AKR Services hat meine Erwartungen übertroffen. Deshalb würde ich sie jederzeit empfehlen.
Petra Wagner-Metthes
Ihre Ansprechpartner
Ulrike Hilmer,
Matthias Karkuschke &
Daniel Reichelt
Fordern Sie noch heute Ihr Erstgespräch an
Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und passgenaues Angebot rund um Ihre AZAV-Zulassung.
- 030 787 19 121
- 030 549 80 651
- anfrage@akr.services
