Am 1. Juli werden im Zwei-Jahres-Rhythmus die aktuellen Bundesdurchschnittskostensätze (BDKS / B-DKS) von der Agentur für Arbeit ermittelt und veröffentlicht. Dieses Jahr ist es wieder so weit – die BDKS werden in 2024 angepasst. In der B-DKS-Haupttabelle listet die Bundesagentur für Arbeit die Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Arbeitsmarkt gemäß § 45 SGB III und § 16k SGB II sowie die B-DKS für die Förderung der beruflichen Weiterbildung gemäß § 81 SGB III auf. Die neuen Kostensätze sind für alle Anträge gültig, die ab dem 01.07.2024 gestellt werden. Wir fassen für Sie zusammen, was die Bundes-Durchschnittskostensätze sind und welche Änderungen sich im Jahr 2024 im Vergleich zu 2022 ergeben haben.
Anwendungsbereiche des Bundesdurchschnittskostensatzes (B-DKS AZAV)
Für die Anwendungsbereiche des Bundesdurchschnittskostensatzes (B-DKS AZAV) ist es entscheidend, die vielfältigen Möglichkeiten zu erkennen. Im Bereich der AZAV gibt es zwei Gutscheinarten:
- Bildungsgutschein (BG): Berufliche Weiterbildung §§ 81 – 87a, 111a, 131a SGB III.
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS): § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und § 39a SGB III – Frühzeitige Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit Aufenthaltsgestattung.

Das ändert sich 2024 bei den B-DKS für Maßnahmen nach § 45 SGB III zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung AZAV (Stand: 01.07.2024)
Die aktuelle Tabelle der B-DKS 2024 für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung finden Sie in diesem PDF der Bundesagentur für Arbeit. Die Kostensätze für Einzel- und Gruppenmaßnahmen stiegen jeweils um 7,5 % im Vergleich zu 2022. Dies gilt für alle Maßnahmenziele gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 4 und 5 SGB III. Die Finanzierung von Maßnahmen in diesem Bereich wurde somit an die gestiegenen Kosten im Jahr 2024 angepasst, sodass ein größerer Anteil der real anfallenden Kosten für Träger erstattet wird.
Das ändert sich 2024 bei den Bundes-Durchschnittskostensätzen für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
Die aktuelle Tabelle der BDKS 2024 für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung finden sie in diesem PDF der Bundesagentur für Arbeit. Im Schnitt stieg der Kostensatz für eine Maßnahme im Bereich der beruflichen Weiterbildung ebenfalls um durchschnittlich 2,5 % – je nach Branche und Berufsgattung.
Detailliertere Systematikpositionen anstelle der Zusammenfassung nach KldB 2010
Bei der Antragstellung für eine Weiterbildungsmaßnahme muss der Bildungsträger seit 2024 die Maßnahmen einer bestimmten Systematikposition zuordnen. Diese Positionen helfen, die Maßnahmen in spezifische Kategorien zu unterteilen, die ähnliche Ziele, Inhalte und Anforderungen haben. Durch diese Zuordnung wird festgelegt, welcher BDKS für die Maßnahme angewandt wird.
Bis 2022 waren die Systematiknummern teilweise als „KldB 2010“ (Klassifikation der Berufe 2010) bekannt. Die Zusammensetzung der Systematiknummer und der KldB 2010 ist aber dieselbe. Die ersten zwei Ziffern stehen für die Berufshauptgruppe, z.B. Verkehr und Logistik oder Informatik. Die dritte Ziffer bezeichnet die Berufsgruppe, die vierte Ziffer steht für die Berufsuntergruppe. Die fünfte und damit letzte Ziffer bezeichnet die Berufsgattung (1 = Hilfskraft, 2 = Fachkraft, 3 = Spezialist/-in, 4 = Experte/-in). Während bis 2022 mehr Berufsfelder in einer Zeile zusammengefasst waren, wird bei den Bundes-Durchschnittskostensätzen für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung seit 2024 eine kleinteiligere Unterscheidung in der Haupttabelle vorgenommen. Zum Beispiel gab es bis 2022 in der Berufshauptgruppe 43 (Informatik) drei Einträge, in der BDSK 2024-Tabelle sind es 33 Einträge. Da es teilweise große Unterschiede gibt in den Kostensätzen innerhalb einer Berufshauptgruppe, lohnt sich eine möglichst genaue Einordnung der geplanten Maßnahme.
Bundesdurchschnittskostensatz: Definition und Basis für die Ermittlung
Die Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS / BDKS) sind standardisierte Kostensätze, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Deutschland errechnet werden. Sie dienen als Richtwerte für die Finanzierung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die durch die BA gefördert werden. Jeder in der Haupttabelle angegebene Bundesdurchschnittskostensatz basiert auf einer durchschnittlichen Berechnung der tatsächlichen Kosten, die von den fachkundigen Stellen (Zertifizierer) an die Agentur für Arbeit gemeldet wurden. Berücksichtigt werden jeweils Meldungen in einem festen Zeitraum.
Für die BDKS 2024 erfolgte die Ermittlung der Kosten für alle zugelassenen Maßnahmen vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2023. Die allgemeine Preisentwicklung für die berufliche Erwachsenenbildung wurde dabei berücksichtigt. In der Regel werden die Bundes-Durchschnittskostensätze von der Agentur für Arbeit alle zwei Jahre aktualisiert. Ein Bundesdurchschnittskostensatz für eine bestimmte Maßnahme dient drei Zwecken:

- Planungs- und Finanzierungssicherheit: Die standardisierte Grundlage für die Finanzierung von Maßnahmen gewährleistet Planungssicherheit beim Träger.
- Vergleichbarkeit: Die B-DSK ermöglichen eine einheitliche und vergleichbare Bewertung der Kosten pro Maßnahme bei verschiedenen Anbietern.
- Transparenz und Kontrolle: Der nachvollziehbare und überprüfbare Kostenrahmen erhöht die Transparenz und fungiert gleichzeitig als Kontrollmechanismus.
Der Prozess für Bildungsträger – so werden die B-DKS angewendet
In der Praxis haben die BDKS auch 2024 eine entscheidende Bedeutung für Bildungsträger. Der Prozess zur Finanzierung einer Maßnahme sieht wie folgt aus:
- Planung und Antragstellung: Der Bildungsträger plant eine Maßnahme zur Aktivierung, beruflichen Eingliederung oder Weiterbildung, die den Anforderungen der BA entspricht. Dafür kalkuliert er die voraussichtlichen Kosten, Teilnehmerzahlen und Inhalte. Dann stellt er einen Antrag auf Zulassung der Maßnahme bei seinem Zertifizierer, basierend auf den aktuellen B-DKS.
- Prüfung und Bewilligung der Maßnahme: Der Zertifizierer prüft den Antrag und stellt sicher, dass die Maßnahme den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entspricht. Wenn der Antrag zugelassen wird, bewilligt der Zertifizierer die Maßnahme in Höhe des beantragten Kostensatzes. Der Träger erhält einen Zulassungsbescheid und ein Zertifikat, in dem u.a. die bewilligte Summe pro Teilnehmer und die Gesamtteilnehmerzahl angegeben sind.
- Durchführung und Dokumentation: Der Bildungsträger führt die Maßnahme gemäß der Antragsdetails durch und stellt sicher, dass alle Teilnehmer die Maßnahme vollständig absolvieren. Mittels Anwesenheitslisten und Abschlusszertifikaten dokumentiert der Träger die Teilnahme und den Fortschritt der Teilnehmer.
- Abrechnung: Bei Fort- und Weiterbildungen werden für die Maßnahme die im Zulassungszertifikat angegebenen Kosten monatlich nach Zulassung durch den Kostenträger überwiesen. Bei einer Maßnahme nach § 45 SGB III erfasst der Träger alle tatsächlich geleisteten Stunden und stellt eine Abschlussrechnung. Der Träger reicht die Abrechnung dann beim Kostenträger ein.
- Erstattung der Kosten nach B-DKS Tabelle: Die Bundesagentur für Arbeit prüft die Abrechnung und die Nachweise, um sicherzustellen, dass die Maßnahme gemäß der genehmigten Bedingungen durchgeführt wurde. Im Anschluss erstattet die BA die Kosten gemäß der zugelassenen Kostensätze, die auf den B-DKS aufbauen.
Der Bildungsträger kalkuliert zunächst die tatsächlichen Kosten der Maßnahme, auch wenn diese höher als die B-DKS sein könnten. Dazu kann die offizielle Kostenkalkulation der Agentur für Arbeit genutzt werden. Für alle eingetragenen Positionen müssen Nachweise erbracht werden und sie müssen dem dazugehörigen Konzept entsprechen. Bei einer Überschreitung des Kostensatzes des B-DKS bis 25 % kann der Zertifizierer nach eingehender Prüfung eine Zustimmung geben. Sollte der Kostensatz um mehr als 25 % über dem B-DKS liegen, muss ein Kostenzustimmungsverfahren eingeleitet werden. Dies verlängert die Zulassung der Maßnahme um mehrere Monate.
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