Seit Juli 2023 gilt §16k Sozialgesetzbuch (SGB) II: Die ganzheitliche Betreuung im Rahmen des Bürgergeldgesetztes bietet Bildungsträgern ein neues Werkzeug, um erwerbsfähige Leistungsberechtigte ganzheitlich zu unterstützen. Mithilfe dieses Gesetzes sollen sowohl Leistungsberechtigte zu einer Erwerbsfähigkeit hingeführt werden, die durch multiple Faktoren in Ihrem Leben daran gehindert werden, als auch Jugendliche, die ganzheitliche Unterstützung benötigen, um in Beruf oder Ausbildung einzusteigen. Hier kann die Einzelbetreuung durch einen Coach oder eine Coachin bis zu 12 Monate nach der Ausbildung fortgeführt werden.
Doch woraus setzt sich die Betreuung zusammen und welche Möglichkeiten haben Bildungsträger in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit für die Hinführung zur Beschäftigungsaufnahme? Lesen Sie hier, wie Sie als Bildungsträger erfolgreich für ganzheitliche Betreuung beim Jobcenter zugelassen werden und welche Maßnahmen für Ihre Kundinnnen und Kunden genutzt werden können.
Ganzheitliche Betreuung & Bürgergeld: Das steckt dahinter
§16k SGB II zur ganzheitlichen Betreuung gilt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, also Personen, die derzeit keinen Beruf ausüben. Das Jobcenter übersieht die Durchführung der Maßnahmen und kann dafür verschiedene Instrumente nutzen: Vergabemaßnahmen, Gutscheine oder eine Umsetzung durch das Jobcenter selbst.
Laut dem Text gelten hierfür die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, speziell: § 45 Absatz 1 Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, 2, 3 Nummer 1, Absatz 5 und 6 Satz 1 und 2 des Dritten Sozialgesetzbuches.
Die ganzheitliche Betreuung beschäftigt sich nicht mit konkreten Maßnahmen, sondern unterstützt die Leistungsberechtigten durch Beratung zu hilfreichen Maßnahmen, Begleitung zu Behörden oder anderen Einrichtungen, sowie durch Unterstützung im häuslichen und sozialräumlichen Umfeld. Dafür kann, wenn erforderlich und abgesprochen mit der Person, auch das häusliche Umfeld aufgesucht werden.

Die Person soll als Ganzes gesehen und Blockaden zur Erwerbsfähigkeit ausgeräumt werden. Auch die Bedarfsgemeinschaft der Leistungsberechtigten können davon profitieren. Die Leistungen nach §16k SGB II beruhen auf Zusammenarbeit und Vertrauen. Deshalb ist die Teilnahme immer freiwillig und es werden keine Sanktionen bei Abbruch oder Ablehnung der Maßnahme auferlegt (§ 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 findet hier laut §16k Absatz 4 Satz 1 keine Anwendung).
Wichtig für Jugendliche und junge Erwachsene: Die Betreuung kann als Begleitung zu einer Ausbildung hinführen und auch während der Ausbildung erfolgen. Treten sie nicht direkt nach der Ausbildung einen Beruf an, und benötigen weiterhin Unterstützung entsprechend §16k SGB II, so kann laut Absatz 2 Satz 2 die Betreuung für 12 Monate weitergeführt werden.
Was bedeutet ganzheitliche Betreuung laut Jobcenter?
Die ganzheitliche Betreuung hat das Hauptziel, die Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aufzubauen und zu stärken. Die Förderinhalte sind für die Träger nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern sollen sich nach den Stärken und Bedürfnissen der Leistungsberechtigten richten. Die Ganzheitliche Betreuung betrachtet physische, emotionale, soziale und geistige Bedürfnisse. Diese Bedürfnisse können Coachings bei der Betrachtung der Person beispielsweise mit einbeziehen:
- Familiäre / persönliche Situation verbessern: Tagesstruktur finden, soziales Umfeld aufbauen, Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege, Situation der Bedarfsgemeinschaft stabilisieren, etc.
- Anschlussperspektiven aufzeigen
- Psychosoziale Probleme bewältigen: Gesundheit, Sucht, Schulden oder Aufbau von Sprachkompetenz (Beratende Funktion, Aktivierung Dritter)
- Heranführen an Berufsorientierung oder Ausbildung: Auch während der Ausbildung begleiten, Übergang in den Beruf unterstützen
- Unterstützung im Alltag: Umgang mit Finanzen, öffentliche Verkehrsmittel nutzen, bei Gang zu Behörden begleiten, Unterstützen beim Stellen von Anträgen, Beratung zum äußeren Erscheinungsbild
- Konfliktbewältigung und Krisenintervention
- Unterstützung bei individuellen Lebenslagen, z.B. von Geflüchteten
- Abstimmung mit bestehenden Leistungen wie Therapien oder Jugendhilfe
- Berufliche Handlungskompetenzen aufbauen: Arbeitstugenden vermitteln und Erwartungen der Arbeitgeber aufzeigen
Besonders die Betreuung und Begleitung junger Menschen auf dem Weg zur Ausbildung oder Beschäftigungsaufnahme wird hervorgehoben und durch weiterführende Maßnahmen gestärkt. Sofern erforderlich kann die Betreuung 12 Monate nach der Ausbildung weitergeführt werden. Auch Bedarfsgemeinschaften mit Kindern sollen eine ganzheitliche Unterstützung erfahren. Dabei liegt der Fokus auf Einzelbetreuung durch die Coaches für optimale Ergebnisse, unter Einbezug anderer kommunaler Eingliederungsleistungen.

Was bedeutet Beschäftigungsfähigkeit?
Beschäftigungsfähigkeit umfasst verschiedene Fähigkeiten, Kenntnisse, und Eigenschaften, die es ermöglichen, im Arbeitsleben Fuß zu fassen und sich erfolgreich zu entwickeln. Deshalb ist die individuelle Betrachtung der ELB besonders wichtig. Einige Personen benötigen grundständige Fähigkeiten wie die Entwicklung einer Tagesstruktur oder das Wissen um die Erwartungen von Arbeitgebern. Andere profitieren von Sprachkompetenzen oder einer Weiterbildung im eigenen Berufsfeld, um Selbstvertrauen aufzubauen. Denn auch die innere Lebenswelt kann eine Rolle spielen. So sind Selbstreflexion, Flexibilität und Motivation genauso wichtig. Die ganzheitliche Betreuung nach §16k SGB II soll diese Punkte stärken, damit Menschen Handlungsfähig und gestärkt in den Beruf oder eine Ausbildung einsteigen können.

Was ist der Unterschied zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung?
Im Gegensatz zur Ganzheitlichen Betreuung nach §16k SHB II wird die Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung bei Personen angewandt, die einer geförderten Beschäftigung nach §16 e oder §16 i nachgehen. Die Coaches stehen dabei in Kontakt mit Arbeitgebern, geförderten Personen und Jobcenter. Hier besteht bereits eine Erwerbsfähigkeit, jedoch soll diese gefestigt und die Beschäftigung stabilisiert werden.
Ganzheitliche Betreuung: Chancen für Bildungsträger
Wer nach Kapitel 5 SGB III als Bildungsträger von einer fachkundigen Stelle zugelassen wurde, hat mit dem Ansatz ganzheitlicher Betreuung für Leistungsberechtigte ein weiteres Werkzeug, um Personen in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und nachhaltig für eine Beschäftigung zu mobilisieren. Während coachende Personen hier selbst keine Maßnahmen durchführen, so haben Sie hier doch die Möglichkeit, Kompetenzen, Selbstwertgefühl und Vertrauen aufzubauen. Die fachlich übergreifende Arbeit mit Kollegen aus anderen Sparten ermöglicht solide Netzwerke und bietet somit mehr Halt für die geförderten Personen und ihre Bedarfsgemeinschaften.
Ganzheitliche Betreuung realisieren dank Qualitätsmanagement
Je komplexer die Maßnahmen für Leistungsberechtigte nach 16k SGB II sind, umso wichtiger ist hier ein umfassendes AZAV-konformes Qualitätsmanagement-System aller beteiligten Träger. Nur so kann ein lückenloses Auffangnetz für die zu unterstützenden Personen gewährleistet werden. Auch Bildungsträger, die sich neu gründen und individuelle Coachings mit ganzheitlicher Betreuung nach §16k SGB II anbieten wollen, sollten sich gut auf die Zulassung vorbereiten.
Als AZAV-Berater stehen wir Ihnen gerne mit Kompetenz und Erfahrung zu Seite, etwas bei der Erstellung eines AZAV-Handbuchs für Ihr Qualitätsmanagement. AKR.Services unterstützt Sie sowohl bei der Maßnahemzertifizierung als auch bei der Zulassung als Bildungsträger nach AZAV.
Ihr Ansprechpartner
Matthias Karkuschke

Fordern Sie noch heute Ihr Erstgespräch an!
Wir freuen uns darauf, Ihnen ein speziell auf Sie zugeschnittenes Angebot im Bereich Ihrer AZAV-Zertifizierung anzubieten.
Fon: 030 787 19 121
Fax: 030 549 80 651
Mail:anfrage@akr-services.de
Comments are closed.