Zertifizierung Ihrer AZAV-Maßnahme nach § 16k SGB II und § 45 und § 81 SGB III

Mit AKR Services zur AZAV-Maßnahmezulassung nach § 16k SGB II, § 45 und § 81 SGB III

Mit AKR Services zur AZAV-Maßnahmezulassung
nach § 16k SGB II, § 45 und § 81 SGB III

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung Ihrer AZAV-Maßnahmen gemäß § 16k SGB II, § 45 oder § 81 SGB III? Dabei kümmern wir uns um alle notwendigen Arbeitsschritte und stellen die Unterlagen für Ihren Zertifizierer zusammen. Aus unserer Beratungserfahrung wissen wir, dass der Teufel bei der AZAV-Zulassung im Detail steckt.

Die oft schwierigste Frage steckt in der Kalkulation einer AZAV-Maßnahme. Dahinter verbirgt sich mehr als nur das Ausfüllen einer Excel-Tabelle. Um Ihre Kosten AZAV-konform darzustellen, ist es gut auf unsere langjährige Erfahrung zu setzen. Wir können bereits im kostenlosen Erstgespräch klären, ob Ihre Vorstellungen realistisch sind. Wir unterstützen Sie in jedem Schritt, auch wenn Sie unter Zeitdruck stehen, führen unsere erfahrenen Berater Sie zur Zulassung Ihrer Maßnahme.

Fordern Sie jetzt Ihre Erstberatung an!
  • Wir begleiten Sie bis zum Zertifikat!
  • Wir erstellen das komplette Konzept AZAV-konform!
  • Wir sprechen über die Kalkulation vom ersten Tag an!
  • Wir bieten unsere Beratung zum Festpreis!
  • Unsere Kosten sind individuell und an die Situation angepasst!
  • Eine Erstberatung ist bei uns immer kostenlos!

AKR-Services-Prozess zur Zulassung einer AZAV-Maßnahme

Kostenloses Erstgespräch

In einem kostenlosen Erstgespräch ermitteln wir, welche Beratung Sie benötigen. Geht es um ein Paket zur AZAV-Maßnahme-Zulassung von A-Z oder brauchen Sie lediglich Unterstützung bei der Kalkulation Ihrer Maßnahme. Wir nehmen uns die Zeit, um Ihnen anschließend ein auf Sie zugeschnittenes Angebot zu erstellen.

Arbeitsplan erstellen

Gemäß Ihrer Wünsche erstellen wir gemeinsam nach der Erteilung des Auftrags einen Arbeitsplan mit festen Terminen und Verantwortlichkeiten. So können Sie bereits die Umsetzung planen und wir kümmern uns um die Details der AZAV-Zulassung Ihrer Maßnahme.

Unterlagen anfertigen

Anhand Ihres QM-Systems arbeiten wir alle Unterlagen für Ihre AZAV-Maßnahme aus. Details der Konformität mit derzeitig geltenden Rechtsgrundlagen werden passend erarbeitet. Wir finden bei Bedarf eine Begründung der Kostenüberschreitung des BDKS für Sie.

Zertifikat erteilen

Es gibt immer einige Nachforderungen durch die Zertifizierer. Wir bleiben dran und sprechen mit den Prüfern und erarbeiten alle notwendigen Anpassungen, um final Ihnen Ihr Zertifikat zu übergeben.

Teure Fehler bei der Zulassung Ihrer AZAV-Maßnahme gemäß §16k SGB II, § 45 oder § 81 SGB III vermeiden.

Fehlerhafte Unterlagen führen dazu, dass es zu Verzögerungen bei der Zulassung Ihre AZAV-Maßnahme kommt. Die Zulassung ist aufwändig und die Anforderungen an Maßnahmen stetigem Wechsel unterworfen. Das bedeutet, Sie müssen viel Wissen akkumulieren und sich auf dem aktuellen Stand halten. Fast unvermeidlich ist somit ein hohes Fehlerpotenzial gegeben. Zusätzlich läuft das Alltagsgeschäft im eigenen Unternehmen weiter.

Die Folge: Zwangsläufig passieren Fehler, die den Prozess verlängern und zu unnötigen Kosten für Ihr Unternehmen führen. Wir geben Ihnen Planungssicherheit durch klar kommunizierte Termine, damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.

  • Nichtkonforme Inhalte im Konzept, kann zur Ablehnung  führen
  • Fehlende Inhalte im Konzept
  • Kalkulation des Maßnahmepreises unter falschen Voraussetzungen
  • Formalien für Ihren Zertifizierer nicht beachtet
  • Zeitdruck im Unternehmen führt zu stetigen Verschiebungen
  • Fehlende Qualifikation des Personals für die Maßnahmezulassung
  • Ergebnis ist ein endloser Zulassungsprozess

Sparen Sie Geld und Zeit
mit dem AKR-Services-Prozess

Als Bildungsträger ist es möglich, eigene AZAV-Maßnahmen entweder zur Aktivierung und Vermittlung nach § 45 SGB III (sogenannter AVGS), ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II oder zur Weiterbildung nach § 81 SGB III (sogenannter Bildungsgutschein) zu entwickeln und bei einer Zertifizierungsstelle zertifizieren zu lassen. Eine AZAV-Trägerzulassung als Unternehmen ist dabei notwendig.

Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Kalkulation Ihrer Maßnahme.
Die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens stehen dabei für uns von Anfang an im Mittelpunkt.
Wir bereiten alles so vor, dass es den Zulassungsnormen entspricht und die Maßnahmezulassung gemäß § 16k SGB II, § 45 oder § 81 SGB III klappt.

Wir arbeiten eng mit Zertifizierern zusammen und kennen alle Probleme, die im Prozess zum Zertifikat auftauchen können. So können wir Sie passgenau auf den Prozess vorbereiten und Sie erleben keine kostspieligen Überraschungen. Wir arbeiten mit Ihnen so lange, bis Sie Ihr Zertifikat erhalten und das sogar zum Festpreis. Normalerweise haben Sie unsere Kosten mit dem zweiten Kunden bereits wieder eingespielt.

Ihr Mehrwert im Überblick

  • Das Konzept ist komplett und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
  • Die Kalkulation berücksichtigt Ihre unternehmerischen Spezifika und die Anforderungen des Beirats.
  • Alle Formalien werden durch uns vorab geprüft.
  • Sie haben weniger Aufwand und vermeiden Formfehler.
  • Wir übernehmen lästige bürokratische Arbeit.
  • Wir arbeiten so lange, bis Sie Ihr Zertifikat haben – zum Festpreis.
  • Verkürzen Sie den Zulassungsprozess, indem Sie mit einem Dienstleister arbeiten, der weiß, worauf es ankommt.
  • Wir kooperieren mit einem Zertifizierer und können positive Ergebnisse garantieren.
  • Wir erstellen Ihre Unterlagen für die Zertifizierung Ihrer AZAV-Maßnahmezulassung zum Festpreis.
Fordern Sie jetzt Ihre Erstberatung an!

Das sagen unsere Kunden

„Mich hat die schnelle und akurate Arbeit beeindruckt. Wir standen unter großen Zeitdruck, ein komplettes Konzept für ein neues Geschäftsfeld unserer Sprachschule zu erstellen. 48 Stunden nach Auftragserteilung war alles erledigt – inklusive Änderungswünsche unsererseits – und wir konnten den Abgabetermin halten. Ich würde immer wieder gern einen Auftrag an AKR Services vergeben.“- Attila Öztürk, BSI private Sprachschule Berlin GmbH
„Bei der Zertifizierung als AZAV-Bildungsträger und für die Zertifizierung von Maßnahmen gemäß §§ 81 und 45 SGB III haben wir die Dienste von AKR Services in Anspruch genommen. Uns hat die Termintreue gefallen und das Engagement bis zur Erteilung der Zertifikate. Bei Rückfragen bekamen wir immer schnelle Antworten und konnten so ohne Probleme alle notwendigen Schritte gehen. Rundum kann man sagen, dass die Betreuung unsere Erwartungen voll und ganz erfüllt hat.“- Herbert Feuersänger, AUFwärtsSPIRALE
Die Vorbereitungszeit war spannend und hat Spaß gemacht. Nun haben Sie uns auch noch den coolsten Auditor geschickt! Herr R. hat uns zusätzlich Perspektiven aufgezeigt.- Markus Welsch, Praxis Schule Gastronomie e.V.

Warum mit AKR-Services

Grundlage für unsere Beratungsangebote rund um das Thema Maßnahmezulassung gemäß §16k SGB II, § 45 oder § 81 SGB III ist unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz mit der AKR Consult GbR als DIN EN ISO 9001:2015 und AZAV zertifizierter Bildungsträger in Berlin und Potsdam. Außerdem sind wir selbst als Auditoren tätig, sodass wir die Bildungsträgerlandschaft von mehreren Seiten des Schreibtischs kennen.

Das so gesammelte Knowhow möchten wir gerne weitergeben und neue Träger bzw. Unternehmen bei ihrem Zertifizierungsprozess unterstützen. Wir beraten Sie sowohl zu einzelnen Fachfragen, den notwendigen Dokumenten und Abläufen, bis hin zur kompletten Erstellung und Konzeptionierung Ihres Zulassungsprozesses als Träger bzw. für Ihre AZAV-Maßnahmen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Vorbereitung Ihrer Rezertifizierung und entsprechenden Fragen zum Audit.

Ihr Ansprechpartner

Matthias Karkuschke
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Fordern Sie noch heute Ihr Erstgespräch an

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und passgenaues Angebot rund um Ihre Maßnahmezulassung gemäß § 16k SGB II,  § 45 oder § 81 SGB III.

Fon: +49 (0) 30 / 787 19 121
Fax: 030 549 80 651
Mail: anfrage@akr-services.de

Wir garantieren, dass wir Sie bis zur Maßnahmezulassung
gemäß 3 16k SGB II, § 45 oder § 81 SGB III begleiten.

FAQ zur Zertifizierung von AZAV-Maßnahmen

Jeder Zertifizierer hat hier seine eigene Preispolitik in der Maßnahmezulassung. Es gibt also einen breiten Kostenbereich über alle Zertifizierer in Deutschland. Die günstigsten Zertifizierer liegen unter 500 € für die Zulassung einer Bildungsmaßnahme und die teuersten einiges über 1.000 €.

Die Dauer der Zertifizierung hängt zuerst von der Größe des Teams beim Zertifizierer ab. Nächster Punkt ist der Zulassungsprozess selbst. Wie stark automatisiert läuft er ab. Da gibt es große Unterschiede zwischen den Zertifizierern. Und dann ist es immer die Frage der Saison. Kurz vor Schulstart ist immer mehr los als zwischen den Jahren.

Zweiter wesentlicher Faktor sind die Unterlagen beim Bildungsträger – also der Stand der Vorbereitung. Wer den grundsätzlichen Prozess der Zertifizierung von Maßnahmen verstanden hat, kann aber noch an den Vorgaben des SGB, der AZAV und der Empfehlungen des Beirats scheitern. Außerdem gibt die DAkks mit den Audits bei den Zertifizierern auch immer noch eine Linie vor, die zwar mittelbar im Gesetz steht aber nicht unmittelbar ablesbar ist – hier spielt dann die aktuelle Auslegung der Gesetzeslage zur Zulassung von AZAV-Maßnahmen eine Rolle.

Bei einem gut aufgestellten Zertifizierer mit einem eingespielten Team und gut vorbereiteten Unterlagen kann eine Schnellzulassung in weniger als drei Tagen erledigt sein. Normale Zulassungen dauern zwischen vier und acht Wochen.

Folgende Unterlagen müssen mindestens für eine Zertifizierung beigebracht werden:

  • Konzept der Maßnahme
  • Kalkulation des Maßnahmepreises mit Nachweisen, dass angegebene Kostenpositionen tatsächlich anfallen
  • Unterlagen zum Teilnehmermanagement:
    • Flyer,
    • Teilnehmer-Vertrag,
    • Zertifikat und
    • weitere Unterlagen gemäß Qualitätsmanagement
  • Spezifische Formulare zur Maßnahmezertifizierung vom Zertifizierer

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) dient dazu Menschen, die arbeitslos sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, durch eine kurze Intervention, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Maßnahmen werden kurz Aktivierungsmaßnahmen nach § 45 SGB III genannt.

Die Bandbreite der Anwendungen sind:

  • Coaching für die Aufnahme einer Beschäftigung – Formate als Einzel- oder Gruppenmaßnahme möglich
    • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
    • Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
    • Heranführung an eine selbständige Tätigkeit
    • Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme für ALG-2-Empfänger
  • Private Arbeitsvermittlung in eine Beschäftigung

Bei AVGS-Maßnahmen ist eine Dauer unter 4 bis über 6 Monate üblich. Hier gilt es vorab die Kontakte in die regionale Agentur für Arbeit und das Jobcenter zu nutzen, um Formate abzusprechen.

Grundsätzlich gilt ein recht hoher Freiheitsgrad für die Gestaltung der Inhalte und der Dauer der Maßnahme. Es sind auch hier immer die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten. Beispiel ein Coaching für 4 Wochen und 160 UE Einzelberatung wird nicht genehmigt.

Der Bildungsgutschein fördert allgemein Maßnahmen zur Weiterbildung oder Umschulung. Der Bildungsgutschein garantiert die Übernahme bestimmter Kosten, die durch Lehrgänge und Kurse anfallen. Die Förderung für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wird nach den §§ 81 und 82 SGB III geregelt.

Maßnahmen nach § 81 SGB III werden zugelassen, wenn sie folgendes erfüllen:

  1. berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten, erweitern, der technischen Entwicklung anpassen oder einen beruflichen Aufstieg ermöglichen,
  2. einen beruflichen Abschluss vermitteln oder die Weiterbildung in einem Betrieb, die zu einem solchen Abschluss führt, unterstützend begleiten oder
  3. zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen.

Die Dauer wird durch das Curriculum der Weiterbildung vorgegeben und muss nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geplant werden. Hier wird sehr genau geschaut, was im Kurs gemacht wird und ob das zur Zielerreichung wirklich nötig ist.

Liegt ein Ausbildungsberuf für eine Maßnahme zugrunde (Abschlussorientierte Weiterbildung), so ist die Verordnung für den Beruf für die Dauer entscheidend. Die Dauer wird aber um ein Drittel verkürzt.

Maßnahmen nach § 16k SGB II umfassen eine ganzheitliche Betreuung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter. Sie sollen dazu dienen, die Beschäftigungs- oder Ausbildungsfähigkeit der Maßnahmennehmer aufzubauen und zu festigen. Wichtig ist dabei die Einbeziehung und Wertschätzung der Leistungsberechtigten, sodass individuelle Problemlagen, die sich auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirken, angegangen werden können. Zur Betreuung gehören sowohl arbeitsmarktrelevante als auch soziale und strukturelle Teilbereiche der aktuellen Umstände für die jeweilige Person. Das Spektrum umfasst beratende und begleitende Aufgaben, nicht aber die direkte Durchführung von Dienstleistungen oder Maßnahmen.

Beispiele für Förderinhalte:

  • Unterstützung bei Hindernissen im individuellen Lebensumstand
  • Beratung, Betreuung und Unterstützung: individuell und inklusive der Bedarfsgemeinschaft
  • Intervention bei Krisensituationen, Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten
  • Unterstützung bei individuellen Problematiken (z.B. Schulden, Gesundheit, Suchtproblematiken, Sprachkompetenzen, etc.)
  • Abstimmung zwischen bestehenden Leistungen und der ganzheitlichen Beratung