Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung Ihrer AZAV-Maßnahmen gemäß § 16k SGB II, § 45 oder § 81 SGB III? Dabei kümmern wir uns um alle notwendigen Arbeitsschritte und stellen die Unterlagen für Ihren Zertifizierer zusammen. Aus unserer Beratungserfahrung wissen wir, dass der Teufel bei der AZAV-Zulassung im Detail steckt.
Die oft schwierigste Frage steckt in der Kalkulation einer AZAV-Maßnahme. Dahinter verbirgt sich mehr als nur das Ausfüllen einer Excel-Tabelle. Um Ihre Kosten AZAV-konform darzustellen, ist es gut auf unsere langjährige Erfahrung zu setzen. Wir können bereits im kostenlosen Erstgespräch klären, ob Ihre Vorstellungen realistisch sind. Wir unterstützen Sie in jedem Schritt, auch wenn Sie unter Zeitdruck stehen, führen unsere erfahrenen Berater Sie zur Zulassung Ihrer Maßnahme.