Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten – mit Zuschüssen zu Lehrgangskosten und Lohnfortzahlung. Davon profitieren auch Bildungsträger: Wer bereits nach AZAV zertifiziert ist oder die Zertifizierung anstrebt, kann gezielt Qualifizierungsangebote entwickeln, die durch die QCG-Förderung bezuschusst werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die QCG-Förderung gelten, welche Rolle die AZAV-Zertifizierung spielt und wie Bildungsträger QCG-konforme Angebote aufbauen können (Stand: Juni 2025).

Was ist das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde 2019 eingeführt, um die Weiterbildung von Beschäftigten in Deutschland gezielt zu fördern. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fit für den digitalen Wandel zu machen.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt – organisiert über die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter. Unternehmen profitieren dabei ebenso wie Beschäftigte. Auch Bildungsträger, die entsprechende Weiterbildungen anbieten, können ihren Wirkungskreis gezielt erweitern.
Mit der Neuregelung zum 1. April 2024 wurden die Förderkonditionen deutlich vereinfacht: Die bisherigen Förderinstrumente „Qualifizierungschancengesetz“ und „WeGebAU“ wurden zusammengeführt, Förderhöhen und Voraussetzungen vereinheitlicht. Dadurch wurde der Zugang zur Weiterbildungsförderung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erleichtert. Gleichzeitig bietet die Reform auch Bildungsträgern neue Chancen, ihre Angebote gezielt auf die aktualisierten Anforderungen auszurichten und leichter als förderfähig einzustufen.
QCG-Förderung: Das sollten Arbeitnehmer wissen
Das QCG ermöglicht es Unternehmen, die Weiterbildung ihrer Beschäftigten fördern zu lassen – unabhängig von Qualifikation, Alter oder Betriebsgröße. Die Förderung umfasst:
- Lehrgangskosten (zwischen 15 % und 100 % je nach Unternehmensgröße),
- Zuschüsse zu Lohnkosten während der Weiterbildung (bis zu 75 %).
Arbeitgeber müssen die Weiterbildung in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit beantragen, der Antrag erfolgt in der Regel vor Beginn der Maßnahme. Arbeitnehmer profitieren von zusätzlichen Qualifikationen ohne finanzielle Eigenbeteiligung.
Für Bildungsträger bedeutet das: Je klarer die angebotenen Weiterbildungen den Fördervorgaben entsprechen – z. B. hinsichtlich Dauer, Relevanz und Zielgruppe –, desto besser lassen sie sich in der Praxis vermitteln und abrechnen.

Voraussetzungen für die Förderung einer Weiterbildung gemäß Qualifizierungschancengesetz im Überblick
Damit eine Weiterbildung gemäß Qualifizierungschancengesetz (QCG) gefördert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein – sowohl auf Seiten der teilnehmenden Unternehmen und Beschäftigten als auch bezogen auf das Weiterbildungsangebot selbst.
Voraussetzungen für Arbeitnehmer
- Es gibt ein bestehendes Arbeitsverhältnis während der Weiterbildung.
- Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens vier Jahre zurück.
- In den letzten vier Jahren wurde keine gleichwertige geförderte Weiterbildung absolviert.
- Die Weiterbildung dient dem Erwerb neuer beruflicher Kompetenzen und geht über reine Anpassungsqualifizierungen hinaus.
Voraussetzungen für Arbeitgeber
- Die Weiterbildung muss vor Beginn bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
- Es besteht eine aktive Mitwirkung am Prozess der Qualifizierung (z. B. Freistellung, ggf. Kostenbeteiligung).
- Je nach Größe des Unternehmens gelten unterschiedliche Förderhöhen und Eigenanteile.
- Die Weiterbildung muss dem Betrieb und dem Beschäftigten zugutekommen – idealerweise im Rahmen einer Personalentwicklungsstrategie.
Voraussetzungen für Bildungsträger
- Der Träger ist nach AZAV zertifiziert oder arbeitet auf eine Zertifizierung hin.
- Die Maßnahme umfasst in der Regel mindestens 120 Stunden.
- Die Inhalte sind arbeitsmarktrelevant und verbessern die Beschäftigungsfähigkeit.
- Die Maßnahme ist transparent aufgebaut, enthält klar definierte Lernziele und qualifiziertes Lehrpersonal.
- Eine Maßnahmenzertifizierung (z. B. über die Fachkundigen Stellen) kann notwendig sein, insbesondere bei enger Verzahnung mit der Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen für das Weiterbildungsangebot (maßnahmenbezogen)
Damit ein Weiterbildungsangebot durch das QCG förderfähig ist, gelten u. a. folgende Anforderungen:
- Mindestumfang: Die Maßnahme sollte in der Regel mindestens 120 Stunden umfassen. Kürzere Formate gelten häufig als nicht ausreichend qualifizierend.
- Qualifikationszuwachs: Die Maßnahme muss über eine reine betriebliche Anpassungsfortbildung hinausgehen. Ziel ist der Erwerb neuer, arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen (z. B. digitale Tools, neue Technologien, Umschulungen).
- Klar definierte Inhalte und Lernziele: Das Curriculum muss nachvollziehbar und strukturiert aufgebaut sein – mit definierten Lernzielen, Lerninhalten und einer klaren Zielgruppe.
- Pädagogische Qualität: Die Weiterbildung muss von fachlich und pädagogisch qualifiziertem Personal durchgeführt werden.
- Transparente Dokumentation: Es müssen Unterlagen wie Ablaufpläne, Teilnehmerlisten, Teilnahmebescheinigungen etc. geführt werden, die der Agentur für Arbeit vorgelegt werden können.
- Zertifizierung der einzelnen Maßnahme (bei Bedarf): In vielen Fällen – insbesondere bei Angeboten über den Bildungsgutschein oder bei enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen – muss auch die einzelne Maßnahme durch eine Fachkundige Stelle zertifiziert sein.
Das bedeutet das Qualifizierungschancengesetz für Bildungsträger

Für Bildungsträger bietet das Qualifizierungschancengesetz (QCG) weit mehr als nur einen Rahmen für geförderte Weiterbildungen – es eröffnet strategische Chancen zur Positionierung und Angebotsentwicklung. Wer über eine AZAV-Trägerzulassung verfügt oder diese anstrebt, kann gezielt Maßnahmen konzipieren, die auf die Anforderungen des QCG ausgerichtet sind – und damit direkt in ein förderfähiges Portfolio investieren.
Ein entscheidender Vorteil: Durch die standardisierten Förderkonditionen seit April 2024 ist der Zugang zur Finanzierung für Unternehmen deutlich transparenter geworden. Das erleichtert es Bildungsträgern, ihre Angebote direkt auf die Zielgruppe der Unternehmen zuzuschneiden – insbesondere auf kleine und mittlere Betriebe, die von hohen Förderquoten profitieren.
Zudem gewinnen Bildungsträger, die QCG-konforme Maßnahmen anbieten, an Relevanz als Kooperationspartner der Agenturen für Arbeit. Dies kann langfristig zu stabileren Teilnehmendenzahlen und einer stärkeren Vernetzung im regionalen Arbeitsmarkt führen.
Voraussetzung ist jedoch, dass sowohl die Strukturqualität (z. B. Zertifizierungen, QM-Systeme) als auch die Maßnahmenqualität (z. B. Curricula, Zielgruppenorientierung) stimmen. Bildungsträger, die hier gezielt investieren, können das QCG nicht nur nutzen – sondern sich damit zukunftssicher am Weiterbildungsmarkt aufstellen.
Damit das gelingt, sollten Bildungsträger:
- ihre Maßnahmen auf Förderfähigkeit nach QCG prüfen (z. B. Mindestumfang, Qualifikationszuwachs)
- klare Curricula mit definierten Lernzielen und Zielgruppen entwickeln
- ein tragfähiges Qualitätsmanagement etablieren (z. B. nach AZAV-Standards)
- frühzeitig den Austausch mit den Agenturen für Arbeit suchen
- ihre Dokumentation transparent und prüfbar gestalten

So entstehen Weiterbildungsangebote, die nicht nur den formalen Anforderungen entsprechen, sondern auch in der Praxis überzeugen – und verlässlich gefördert werden können.
Wird es 2025 Neuerungen beim QCG geben?
Das Qualifizierungschancengesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft und wurde zuletzt zum 1. April 2024 umfassend überarbeitet. Die aktuelle Fassung vereinfacht die Förderung deutlich und ersetzt frühere Förderinstrumente wie „WeGebAU“.
Für das Jahr 2025 sind derzeit keine weiteren Gesetzesänderungen angekündigt. Es gelten weiterhin die Bedingungen der Reform von 2024. Änderungen durch politische Entwicklungen bleiben jedoch möglich. Bildungsträger, die Förderangebote entwickeln oder ausbauen möchten, sollten deshalb regelmäßig die aktuellen Förderbedingungen prüfen – oder sich professionell beraten lassen.
QCG Förderung nutzen – Wir unterstützen Bildungsträger bei der Umsetzung
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