Ihre neue Weiterbildung bzw. Maßnahme wurde gerade mit dem Zertifikat von der fachkundigen Stelle zugelassen und die ersten Interessenten möchten an der Weiterbildung teilnehmen. Dann benötigen Sie eine Maßnahmenummer. Diese erhalten Sie nur von der Agentur für Arbeit. Ohne Maßnahmenummer können Sie keine Bildungsgutscheine (BSG) einlösen oder im Rahmen der beruflichen Qualifizierung (§82 SGB III) Teilnehmer in die Fortbildung aufnehmen. Ohne Maßnahmenummer verdienen Sie kein Geld mit Ihren Weiterbildungen. Im folgenden Beitrag erläutern wir Schritt für Schritt das Vorgehen zur Beantragung der Maßnahmenummer. Dabei gehen wir auch auf die kleinen, aber feinen Unterschiede bei der Beantragung einer Maßnahmenummer für Teilnehmer im Rahmen der Qualifizierung von Beschäftigten ein.
Schritt für Schritt zur Maßnahmenummer
Voraussetzung für die Erteilung einer Maßnahmenummer ist die Zulassung der Weiterbildung von der fachkundigen Stelle und das Zertifikat, welches Sie erhalten haben. Nun gehen Sie wie folgt vor:
1. Schritt: Auslöser für die Beantragung der Maßnahmenummer (ist nur 1x notwendig), da die Maßnahmenummer, sobald sie erteilt wurde, dann genauso lange gültig ist, wie ihre Weiterbildung auf dem Zertifikat der FKS, also drei Jahre:
- Entweder das Vorliegen des 1. Bildungsgutscheins eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin
oder aber, und das ist neu - die ausgefüllte Anmeldung des Arbeitgebers zur beruflichen Weiterbildung für Ihren Kurs
- Das Formular für den Arbeitgeber finden Sie hier zum Ausfüllen:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fbw-bescheinigung-betrieb-82-sgbiii_ba042104.pdf
–> Der Arbeitgeber kann darin auf die Ausstellung eines separaten Bildungsgutscheins verzichten.
- Das Formular für den Arbeitgeber finden Sie hier zum Ausfüllen:
2. Schritt: Kurzfragebogen für eine Weiterbildungsmaßnahme zur Beantragung einer Maßnahmenummer ausfüllen
- Antrag hier zum Ausfüllen:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fragebogen-massnahme_ba025870.pdf - Nutzen Sie die angebotenen Ausfüllhinweise der Arbeitsagentur, wenn Ihnen die Fragen oder benötigten Angaben im Kurzfragebogen nicht vertraut sind: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba037649.pdf
Legen Sie die Kopie des BGS oder die Anmeldung des Arbeitgebers zum Antrag dazu. Vergessen Sie nicht, eine Kopie des Träger- und des Maßnahmezertifikats dem Antrag beizulegen.
3. Schritt: Reichen Sie die Unterlagen aus 1. und 2. beim Operativen Service der Arbeitsagentur ein
Senden Sie schließlich alle Unterlagen zusammen an die zuständige „Maßnahmeagentur„ – das ist normalerweise der sogenannte Operative Service der Agentur für Arbeit, auch Team-OS genannt, wo Ihr Bildungsträger seinen Unternehmenssitz hat bzw. die Maßnahme durchführt. Sollten Sie unsicher sein, fragen Sie beim Arbeitgeberträgerservice Ihrer Agentur für Arbeit oder nutzen Sie die bundesweit einheitliche Rufnummer 0800 4 5555 20.
4. Schritt: Maßnahmenummer erhalten
Nachdem der Operative Service (Team OS) der Arbeitsagentur Ihre Unterlagen erhalten hat, legt dieser die Maßnahme im System der BA an und Sie erhalten normalerweise innerhalb von 7 bis 10 Tagen Ihre Maßnahmenummer per E-Mail und/oder per Post.
5. Schritt: Bildungsgutschein mit Maßnahmenummer ausfüllen
Tragen Sie die zugeteilte Maßnahmennummer auf dem Bildungsgutschein ein oder auf der Anmeldung Beschäftigter zur Weiterbildung. Senden Sie die Dokumente zur Bewilligung an die Agentur, die den Bildungsgutschein ausgestellt hat.
Merksatz Maßnahmenummer:
Auslöser (Gutschein oder Arbeitgeber-Anmeldung) → OS der Maßnahmeagentur → Kurzfragebogen + Maßnahmedaten → Maßnahmenummer → Start.
Sie haben weitere Fragen zum Thema AZAV-Maßnahme oder der Qualifizierung Beschäftigter?
Die AKR Services AZAV-Beratung begleitet Sie mit umfangreichem Fachwissen und langjähriger Erfahrung bei Ihren Fragen und Projekten rund um die Tätigkeit als Bildungsträger. Von der Vorbereitung auf die AZAV-Zulassung bis hin zur Maßnahmezulassung, der Kalkulation sowie der Antragstellung bei der fachkundige Stelle. Gerne informieren wir Sie auch über aktuelle gesetzlichen Entwicklungen und die fachlichen Weisungen. Beispielsweise wie Sie die Empfehlungen des AZAV-Beirats in Ihren Kursen konform umsetzen. Sie möchten Ihre überwiegend asynchrone Maßnahme bei der ZFU nach dem Fernunterrichts-schutzgesetz zulassen – sprechen Sie uns an.
Daniel Reichelt
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