Die Fachlichen Weisungen (FW) (früher oft als Durchführungsanweisungen bezeichnet) sind interne Verwaltungsvorschriften der Bundesagentur für Arbeit (BA). Sie konkretisieren die Gesetze des Sozialgesetzbuches (insbesondere des SGB II und SGB III) und geben verbindlich vor, wie diese Gesetze in der Praxis anzuwenden und durchzuführen sind. Für Bildungsträger sind sie damit ein zentrales Regelwerk, um beispielsweise zu verstehen, welche Bildungsmaßnahmen gefördert werden können und welche Anforderungen an die Trägerzulassung (AZAV) gestellt werden.
1. Was sind Fachliche Weisungen genau?
Gesetzestexte sind oft abstrakt formuliert. Damit Sachbearbeiter in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern bundesweit einheitlich entscheiden, gibt die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit die Fachlichen Weisungen heraus.
Man kann sie sich als das „Handbuch zum Gesetz“ vorstellen. Während das Gesetz das „Was“ regelt (z. B. „Weiterbildung kann gefördert werden“), regeln die Weisungen das „Wie“ (z. B. „Die Weiterbildung darf nur gefördert werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind…“). Also kann man die Fachlichen Weisungen im Grunde als Duchführungsbestimmungen für rechtliche Sachverhalte durch die Arbeitsagentur bezeichnen. Diesen kommen damit auch für Bildungsträger eine unmittelbare Bedeutung zu.
2. Relevanz für Bildungsträger und die AZAV
Obwohl sich die Weisungen primär an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Arbeitsagenturen richten, haben sie konkrete Auswirkungen auf Bildungsträger. Denn die Fachkundigen Stellen (FKS), die Bildungsträger und Maßnahmen zertifizieren bzw. zulassen, prüfen auf Basis dieser Weisungen.
Besonders wichtig sind die Weisungen daher zu folgenden Paragrafen des SGB III:
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- § 81 SGB III: Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) – hier stehen Details zu Gutscheinen (Bildungsgutschein).
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- § 45 SGB III: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (AVGS).
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- §§ 176 ff. SGB III: Träger- und Maßnahmenzulassung (AZAV).
3. Warum ist die Beachtung für Träger wichtig?
Daher ist die Beachtung und Beschäftigung mit den Fachlichen Weisungen für Bildungsträger unerlässlich, will man im Sinne der AZAV ein konformes Qulitätsmanagementsystem im Träger umsetzen und damit eine hohe Kundenorientierung sicherstellen. Beides ist nicht möglich, sofern man die relevanten Fachlichen Weisungen nicht beachtet. Im Worst-Case riskiert ein Bildungsträger, der die entsprechenden Fachlichen Weisungen ignoriert, seine wirtschaftliche Grundlage. Nachfolgend drei besonders relevante Fachliche Weisungen die Bildungsträger kennen sollten:
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- SGB III – Zulassung von Trägern und Maßnahmen:
01.01.2021: Fachliche Weisungen Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV
- SGB III – Zulassung von Trägern und Maßnahmen:
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- SGB III – Aktivierung und berufliche Eingliederung:
01.01.2025: Maßnahmen bei einem Träger (MAT) nach § 45 SGB III
- SGB III – Aktivierung und berufliche Eingliederung:
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- SGB III – Berufliche Weiterbildung:
01.01.2026: Fachliche Weisungen Förderung der beruflichen Weiterbildung
- SGB III – Berufliche Weiterbildung:
4. Zusammenfassung und Quellen
| Merkmal | Beschreibung |
|---|---|
| Herausgeber | Bundesagentur für Arbeit (Zentrale) |
| Zielgruppe (intern) | Sachbearbeiter, Operative Services, Einkäufer der BA |
| Zielgruppe (extern) | Bildungsträger, Fachkundige Stellen (FKS) |
| Verbindlichkeit | Bindend für die Verwaltung; faktisch bindend für die Zulassung |
| Inhalt | Konkrete Auslegungsregeln, Prozesse, Formulare, Fristen |
Da sich die Fachlichen Weisungen regelmäßig ändern (z. B. durch Gesetzesanpassungen oder neue politische Schwerpunkte), ist es essenziell, immer mit der aktuellsten Version zu arbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht die Weisungen sortiert nach Gesetzesbüchern. Für Bildungsträger sind vor allem die Fachlichen Weisungen zum SGB III (Arbeitsförderung) von besonderem Interesse:
Weblink: Fachliche Weisungen zum SGB III (Arbeitsförderung)
Neben der Sortierung nach der jeweiligen Rechtsnorm, gibt es auch eine chronologische Übersicht aller veröffentlichten Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit nach Jahrgängen:
Haben Sie Fragen zur Umsetzung der Fachlichen Weisungen?
- 030 787 19 121
- 030 549 80 651
- anfrage@akr.services
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