Der Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen, kurz: AMDL, klopft bei Bildungsträgern regelmäßig oder anlassgebunden an der Tür. Die Kontrolle auf Maßnahmenqualität bedeutet für viele Stress, da es die Prüfer mit den Vorschriften sehr genau nehmen. Besonders im zweiten Fall, wenn anlassbezogen — etwa nach der Beschwerde eines Teilnehmers oder einer Teilnehmerin — geprüft wird, schauen die Sachbearbeiter des AMDL besonders genau hin. Wir erklären, was sich hinter den offiziellen Formulierungen der Prüfungsschwerpunkte für AVGS verbirgt und wie sich Bildungsträger, die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Weiterbildung anbieten, am besten darauf vorbereiten.
Definition: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Dokument, das von öffentlichen Arbeitsagenturen und Jobcentern in Deutschland ausgestellt wird. Dieser Gutschein ist für Menschen gedacht, die auf der Suche nach Arbeit sind. Mit dem AVGS können sie spezielle Unterstützungsmaßnahmen nutzen, um ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Diese Maßnahmen helfen den Arbeitsuchenden, sich besser auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und die erforderlichen Qualifikationen zu erwerben. Der AVGS ist also eine Art finanzielle Hilfe, um arbeitslosen Menschen zu helfen, einen Job zu finden und erfolgreich in das Arbeitsleben einzusteigen.
Worauf stützt sich die Prüfung des AMDL?
Der AMDL richtet sich bei der Prüfung von Bildungsträgern, die für den Bildungsgutschein akkreditiert sind, nach den Rahmenrichtlinien, die sich aus den Anforderungen des SGB III ergeben. Ebenso zieht der AMDL die Verordnung die AZAV und die dazu vom Beirat gemachten Empfehlungen sowie die Umsetzungshinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) heran. Zudem müssen Einrichtungen zur beruflichen Weiterbildung den Regelungen zur Zusammenarbeit mit den BA und Jobcentern entsprechen.
Für Bildungsträger ist es daher ratsam, auch nach der ersten AZAV-Zertifizierung nach den Grundlagen des ständigen Qualitätsmanagements zu handeln. Denn nicht erst zur nächsten AZAV-Prüfung können diese auf Herz und Nieren getestet werden. Die Mitarbeitenden des AMDL geben ihre Ergebnisse, je nach erfasster Schwere eines Mangels, auch direkt an die AZAV- und AVGS-Gutschein-Zertifizierer weiter. Erhebliche Mängel mit großem Risiko für die Teilnehmenden können sogar dazu führen, dass der Betrieb des Bildungsträgers bis zur Behebung der Mängel eingestellt werden muss.
Die Handlungsbedarfsstufen im Überblick
Handlungsbedarfe werden in drei Stufen eingeteilt, bei der Risikobehaftung entscheiden die Prüfenden, ob ein Risiko vorliegt oder nicht.
- Kein oder geringer Handlungsbedarf: Hier haben Sie die Anforderungen erfüllt oder haben Zeit bis zur nächsten AZAV-Prüfung, kleinere Mängel zu beheben
- Teilweiser Handlungsbedarf: Maßnahmen können weiter fortgeführt werden, solange kein Risiko darin besteht, bestimmte Mängel sollten innerhalb einer vom Prüfdienst gesetzten Frist beseitigt werden
- Erheblicher Handlungsbedarf: Die Mängel, die die Prüfenden festgestellt haben, müssen innerhalb einer sehr kurzen Frist oder sofort beseitigt werden, sonst droht Schließung des Trägers und Entzug der Zertifizierung
Wie läuft die AMDL-Prüfung ab?
Die Prüfung kann regelmäßig oder anlassbezogen stattfinden und mehrere Stunden Zeit in Anspruch nehmen. Der AMDL will sicherzustellen, dass arbeitsuchende Personen bestmöglich auf ihrem beruflichen Weg unterstützt werden. Darüber will der Prüfdienst jederzeit nachvollziehbar informiert sein. Daher ist es für Sie besonders wichtig, nicht nur die Qualität der Maßnahmen selber zu gewährleisten.
Denn die Prüfenden legen auch großen Wert auf Dokumentation. Sei es als Nachweis für den AMDL oder als Information für die Teilnehmenden oder das eigene Personal.
Überprüfung der Dokumentation und elektronisch gespeicherter Informationen
Nicht umsonst ist eine der ersten Methoden der Überprüfung die Einsicht in Ihre Dokumentation und andere elektronisch gespeicherten Informationen. Dazu kann gehören, ob Sie geprüft und dokumentiert haben, ob die Menschen in Ihren Maßnahmen Ihren selbst gesetzten Voraussetzungen entsprechen, bevor Sie diese zugelassen haben. Aber auch transparente Verträge mit und Auskünfte für die Teilnehmer:innen, die Sie über Inhalte, mögliche Inklusivleistungen, eigene Lernziele, Kostenübernahme und mehr informieren. Lehrpläne, Personalpläne- und Eignung, Informationen zu Subunternehmen und mehr werden durchleuchtet. Die wichtigsten Dokumente, die geprüft werden, sind die Vergabeunterlagen, Ihr Arbeitskonzept und Ihre Personalnachweise sowie Angaben zu Ausstattung und Räumlichkeiten.
Durchführung von Interviews mit den beteiligten Personen der Maßnahme
Lehrkräfte, Coaches und andere Personen können zu Ihrem persönlichen Beitrag interviewt werden, aber auch zu eventuellen Mängeln in der Organisation wie fehlender Lehrmittel, Risiken bei der Durchführung der Maßnahme, oder Umgang mit Personen, die der Maßnahme fern bleiben. Auch eine Vernetzung des Unternehmens zum Arbeitsmarkt können die Lehrkräfte verdeutlichen, um Maßnahmenerfolge aufzuzeigen.
Befragung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Da die Maßnahmen in diesem Bereich dazu beitragen sollen, dass Menschen bei der Arbeitssuche besser aufgestellt sind, werden die Prüfenden die Teilnehmer:innen zu Themen der Arbeitsmarktvorbereitung befragen. Aber auch Umgang mit den Personen, Prüfung auch Lernerfolg und gute Information der Teilnehmenden können hier direkt erfragt werden.
Persönliche Inaugenscheinnahme der vorhandenen Räumlichkeiten und materiellen Ressourcen
Veraltete Technik und wackelnde Stühle trotz hoher Kostenvoranschläge? Das wird sich der AMDL eher zweimal anschauen. Im Grunde prüfen die Sachbearbeiter hier jedoch, ob die Lehrräume den Lehranforderungen gerecht werden und gesetzlichen Regelungen wie die Brandschutzverordnung und Hygienestandards einhalten. Je nach Maßnahmenangebot werden auch die zur Verfügung gestellten Maschinen wie PCs, Kraftfahrzeuge, Werkzeuge, usw. untersucht.
Die Prüfungsschwerpunkte des AMDL bei Bildungsträgern im Rahmen des AVGS
Diese Überprüfung des AMDL soll sicherstellen, dass die Arbeit des Trägers mit den Teilnehmenden auf Integration und die Erreichung der Maßnahmeziele ausgerichtet ist. Die Fokussierung auf integrations- und maßnahmezielorientierte Arbeit bildet daher eine wesentliche Grundlage.
Folgende Prüfschwerpunkte setzt der AMDL:
- Information
- Maßnahmendurchführung
- Auswahl geeigneter Maßnahmen
- Plausibilitätsprüfung der Kostenvoranschläge
- Fortlaufendes Monitoring und Erfolgskontrolle durch den Bildungsträger
Prüfschwerpunkt 1: Information
Als Bildungsträger müssen Sie sicherstellen, dass alle Beteiligten — Teilnehmende, Personal und BA oder Jobcenter — alle benötigten Informationen fristgerecht erhalten. Maßnahmenpläne, Verträge, Startzeit der Maßnahme, regelmäßige Teilnahme und mehr sollten zudem akribisch (und mit Datum versehen) dokumentiert werden.
Prüfschwerpunkt 2: Maßnahmendurchführung
Die Prüfer überprüfen, ob die Maßnahme ordnungsgemäß durchgeführt wird. Dafür geleichen sie die zertifizierten Maßnahmeninhalte mit den im Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein angegebenen Qualifizierungsschwerpunkten der Teilnehmer:innen ab.
Zudem gibt es eine Erfolgskontrolle, die sich an von den Fachkundigen Stelle (FKS) zertifizierten Prozesse und Inhalte orientiert. Hierauf legen die Prüfer:innen ein besonderes Augenmerk:
- Ist die Maßnahme für die Bedürfnisse der Teilnehmenden geeignet?
- Wie gestalten sich die vertraglichen Abmachungen zwischen dem Träger und den Teilnehmenden
- Ist die Durchführungsform angemessen (Gruppen- oder Einzelmaßnahme)?
- Sind die Maßnahmen so strukturiert, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Förderhöchstdauer umgesetzt werden können und innerhalb des geplanten Umfangs der Stunden realisierbar sind?
- Sind die Lehrmethoden angemessen für Teilnehmende und Lernziel? Wie wird der Lernprozess überwacht und dokumentiert?
- Wird die Maßnahme auf die Teilnehmenden zugeschnitten und erhalten diese individuelle Unterstützung, einschließlich Integrationshilfen?
- Die Dokumentation der Anwesenheit der Teilnehmenden
- Werden die erforderlichen Berichte erstellt und dokumentiert? Hier wird auf eine gewisse Qualität geachtet, daher sollte man hier gründlich vorbereitet sein
- Ist die Maßnahme strukturiert und detailliert organisiert?
AKR Services berät Sie gerne dazu, wie Sie sich bestmöglich auf die Anforderungen des AMDL vorbereiten.
Prüfschwerpunkt 3: Auswahl geeigneter Maßnahmen
Die Wahl der richtigen Maßnahmen ist entscheidend für den Erfolg des AVGS. Daher prüft der AMDL Faktoren wie Qualitätsstandards der Bildungsträger, Nähe zum Wohnort der Teilnehmenden, passende inhaltliche Schwerpunkte sowie die fachliche und pädagogische Eignung des eingesetzten Personals. Gleichzeitig sollen die Räumlichkeiten in angemessenem Zustand sein und Ihre Ausstattung den gemachten Angaben im Rahmen der Zertifizierung entsprechen.
Prüfschwerpunkt 4: Plausibilitätsprüfung der Kostenvoranschläge
Eine effektive Förderung erfordert eine sorgfältige Überprüfung der Kostenvoranschläge. Deshalb sollten Sie diese transparent und realistisch gestalten, um die bestmögliche Investition in die berufliche Qualifizierung zu gewährleisten.
Prüfschwerpunkt 5: Fortlaufendes Monitoring und Erfolgskontrolle
Sowohl für den AMDL als auch für die AZAV-Zertifizierung sind Kontinuierliches Monitoring der Maßnahmen und regelmäßige Erfolgskontrolle entscheidend. Als Bildungsträger müssen Sie somit immer wieder unter Beweis stellen, dass Sie die Methoden der Qualitätssicherung anwenden und Anpassungen an Ihrem Programm vornehmen. Denn der Prüfdienst will sichergehen, dass AVGS-Inhaber:innen erfolgreiche in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Prüfenden werden daher beispielsweise Teilnehmerbefragungen, Erfolgsauswertungen sowie Analysen von Fehlzeiten und Abbrüchen zu Rate ziehen.
Effiziente AVGS-Optimierung durch erfahrene AZAV-Berater
EXPERTENWISSEN FÜR GANZHEITLICHEN ERFOLG
Die Prüfschwerpunkte beim Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind vielschichtig und erfordern eine präzise Herangehensweise. Als erfahrene AZAV-Berater wissen wir um die Komplexität dieser Aufgaben und sind Ihr zuverlässiger Partner, um diese Schwerpunkte zu meistern und Arbeitsuchende optimal auf ihren beruflichen Weg vorzubereiten. Dabei greifen wir auf unser fundiertes Wissen aus dem AZAV-Handbuch zurück, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen und Richtlinien erfüllt werden. Von der Auswahl der richtigen Maßnahmen bis zur Erfolgskontrolle stehen wir Ihnen mit Expertise und Engagement zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute, und gemeinsam arbeiten wir erfolgreich daran, die berufliche Integration voranzutreiben!
Ihr Ansprechpartner
Matthias Karkuschke
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