Beantragt ein Bildungsträger bei der Bundesagentur für Arbeit die Zertifizierung als Maßnahme der Förderung der beruflichen Weiterbildung, kurz FbW, erfolgt ein Prüfungsverfahren. Dabei unterziehen sich die Träger der Bewertung des Prüfdiensts für Arbeitsmarktdienstleistungen, kurz: AMDL. Oft ist dieser Prozess für Bildungsträgern mit einem großen Aufwand und vermehrtem Stress verbunden. Denn neben der Remote-Prüfung in digitaler Form begutachten die Sachbearbeiter und Sachberabeiterinnen des AMDL die Einrichtungen des Trägers vor Ort und führen Interviews. Wir erläutern, welche Prüfschwerpunkte bei der FbW auf Bildungsträger zu kommt und wie sich die Einrichtung ideal auf das Verfahren vorbereiten.
Definition der FbW
Unter der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) versteht man finanzielle Hilfen, welche durch die Bundesagentur für Arbeit geleistet werden und die berufliche Weiterbildung fördert. Ziel der Maßnahmen ist es, dass Menschen ihre beruflichen Fähigkeiten verbessern. Meist richten sich die Förderungen an Menschen, die arbeitslos sind, den Job wechseln möchten oder ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen. Zu den Förderungen gehören unter anderem:
- Bildungsgutscheine
- Weiterbildungsprämien
- Aufstiegsstipendium
- Bildungsschecks
Letztere können als sogenannte Weiterbildungsschecks oder -gutscheine bei zugelassenen Bildungsträgern eingelöst werden. Denn Bildungsträger können nach bestandener Prüfung durch den Prüfdienst AMDL Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung anbieten, die durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Wie genau läuft die Prüfung für die FbW ab?
Im Prüfungsverfahren wird bewertet, inwiefern der Bildungsträger eine integrations- und maßnahmezielorientiere Arbeit mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchführt. Zu Beginn der Prüfung steht daher ein gemeinsames Gespräch von Prüfdienst und Bildungsträger an, in dem sich beide Seiten zunächst einmal vorstellen. Im Gespräch wird außerdem der Ablauf der Prüfung besprochen. Im Verlauf der Prüfung soll die integrations- und maßnahmezielorientiere Arbeit des Trägers überprüft werden. Dafür erfolgen die folgenden Prüfschwerpunkte für die FbW durch den Prüfdienst AMDL:
- Einsichtnahme in die Unterlagen bzw. elektronisch gespeicherten Daten: Eine Auswahl von Teilnehmerunterlagen, die sich auf die Teilnehmer und die durchgeführte Maßnahme beziehen, wird eingesehen.
- Interviews mit den Kräften: Es werden Gespräche mit den vor Ort und in der Maßnahme eingesetzten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geführt.
- Teilnehmerbefragung zu den Maßnahmen: Im Einzelfall und falls möglich werden die Meinungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zu dem Träger und den Maßnahmen eingeholt.
- Inaugenscheinnahme der räumlichen und sächlichen Ressourcen: Die Räumlichkeiten, in denen die Maßnahme stattfindet, werden besichtigt. Zudem erfolgt eine Einsichtnahme in die Personalakten der Mitarbeitenden.
Sofern zutreffend, wird auch überprüft, ob die gesetzlichen Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen, wie sie im zweiten oder dritten Buch des Sozialgesetzbuches festgelegt sind, eingehalten werden.
Nach der Überprüfung und Bewertung erfolgt ein Abschlussgespräch von AMDL und Bildungsträgern. In diesem Gespräch werden die Erkenntnisse des Verfahrens und eventuelle Handlungsbedarfe besprochen. Diese Informationen erfolgen zudem auch in einem Prüfbericht, der dem Bildungsträger im Nachgang der Prüfung schriftlich vorgelegt wird.

Wertungsbereiche der Prüfschwerpunkte
Während der einzelnen Prüfpunkte führen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des AMDLs eine Bewertung durch. Dabei unterliegt die Bewertung fünf Wertungsbereichen, dies es als W1 bis W5 auflistet. Innerhalb der Wertungsbereiche werden schwerpunktmäßig bestimmte Kriterien berücksichtigt und geprüft.
W1: Information
Der erste Wertungsbereich läuft unter dem Titel Informationen. Hierbei bewertet der Prüfdienst, inwiefern die Teilnehmenden vor Beginn der Maßnahme durch den Bildungsträger informiert werden. Die Begutachtung erfolgt durch Einsicht in entsprechende Unterlagen des Trägers oder gegebenenfalls die Befragung von Teilnehmenden.
W2: Maßnahmendurchführung
Bevor die eigentliche Maßnahmendurchführung überprüft wird, erfolgt im Rahmen der Prüfung die Sichtung und der Abgleich des AZAV-Zertifikats auf dessen Gültigkeit. Dabei wird ebenfalls überprüft, ob die zertifizierten Inhalte der Maßnahme mit den im Bildungsgutschein angegebenen Qualifizierungsschwerpunkten übereinstimmt. Dabei prüft der Prüfdienst AMDL, ob eine erfolgreiche Durchführung und Umsetzung auf Basis der durch die Fachkundigen Stellen (FKS) AZAV-zertifizierten Prozesse und Inhalte erfolgt, indem es folgende Prüfschwerpunkte für die FbW bewertet:
- Das Aufnahmeverfahren (fachliche und persönliche Eignung) für die Maßnahme
- Die vertraglichen Regelungen zwischen Bildungsträger und Teilnehmenden
- Die inhaltliche Durchführung unter Berücksichtigung des Konzeptes sowie des zertifizierten Umfanges inklusive der zugelassenen Gruppengröße
- Den Methodeneinsatz inklusive der Methoden zur Überwachung von Lernprozessen
- Die Erfassung der Teilnehmerpräsenz
- Die Integrationsunterstützung durch den Bildungsträger
- Die Ausstattung mit Lernmitteln sowie ggf. Arbeitskleidung für Teilnehmende
- Die Organisation der Maßnahme
Sollte der Bildungsträger eine betriebliche Lernphase im Rahmen der Maßnahme der Förderung der beruflichen Weiterbildung anbieten, wird diese vom Prüfdienst ebenfalls begutachtet.

W3: Personal
Durch Einsicht in Personalunterlagen sowie durch Gespräche mit den eingesetzten Fachkräften findet die Begutachtung des Personals im Wertungsbereich 3 statt. Prüfschwerpunkt ist hier die fachliche und pädagogische Eignung des eingesetzten Personals und inwiefern diese den gemachten Angaben im Rahmen der AZAV-Zertifizierung entspricht.
W4: Räumlichkeiten
Bei einer Überprüfung vor Ort werden außerdem die Räumlichkeiten bewertet: Werden die Räumlichkeiten in angemessenem Zustand bereitgehalten? Entspricht die Ausstattung den Angaben, die im Rahmen der Zertifizierung gemacht wurden?
W5: Qualitätssicherung
Im letzten Wertungsbereich wird überprüft, inwiefern ein AZAV-konformes Qualitätsmanagement stattfindet: Sind einschlägige Methoden der Qualitätssicherung vorhanden und werden angewendet? Entsprechen diese den Regelungen des Qualitätssicherungssystems der Trägerzertifizierung? Hierzu gehören beispielsweise Qualitätssicherungen in Form von:
- Teilnehmerbefragungen
- Erfolgsauswertungen
- Fehlzeiten- und Abbruchananlyse
Prüfbericht des AMDLs

Wie bereits erwähnt, erhalten die Bildungsträger im Anschluss das Ergebnis der Prüfung für die FbW zunächst in einem Gespräch und im Anschluss schriftlich. Ein wichtiger Fokus des Prüfberichts liegt darauf, die Probleme und möglichen Risiken bei der Umsetzung einer Maßnahme zu erkennen. Im Prüfbericht gibt es eine standardisierte Zusammenfassung der festgestellten, problematischen Ergebnisse in verschiedenen Bereichen, um einen klaren und objektiven Überblick zu gewährleisten. Diese Probleme werden in vier Kategorien unterteilt:
- Erheblicher Handlungsbedarf
- Teilweiser Handlungsbedarf
- Geringer Handlungsbedarf
- Kein Handlungsbedarf
Außerdem wird bewertet, ob die Umsetzung der Maßnahme mit Risiken verbunden ist oder nicht. Wenn Probleme erkannt werden, entscheiden der Kostenträger und die FKS, ob eventuelle Maßnahmen zur Problemlösung eingeleitet werden. Nach der Ausführung über den Handlungsbedarf erfolgt zudem eine detaillierte Aufführung zu den Prüferkenntnissen und daraus resultierende Empfehlungen der einzelnen Wertungsbereiche. Neben dem Träger wird der Prüfbericht zudem dem Kostenträger, der fachkundigen Stelle und der Deutschen Akkreditierungsstelle übermittelt.
Professionelle Unterstützung beim Prüfungsverfahren für die FbW
Wie Sie lesen konnten, ist das Prüfungsverfahren für die Zulassung von Maßnahmen für die Förderung beruflicher Weiterbildung vielschichtig: Sie umfasst eine Vielzahl an Wertungsbereiche von Informationsprozessen bis hin zu einem aktiven Qualitätsmanagement. Zudem werden umfängliche Angaben vom Bildungsträger verlangt, die mit Angaben der AZAV-Zertifizierung abgeglichen werden. Als erfahrene AZAV-Beratung wissen wir um die komplexen Anforderungen, die auf Sie als Bildungsträger zukommen. Dank unserer langjährigen Expertise unterstützen wir Sie gerne umfänglich auf Ihrem Weg zur Zertifizierung. Wir greifen auf umfängliches Wissen aus dem AZAV-Handbuch zurück und stellen sicher, dass alle Richtlinien erfüllt werden. Gerne unterstützen wir Sie in allen Schritten des Prüfverfahrens: Von der Antragsstellung bis hin zur Verbesserung der Prozesse nach einem erwiesenen Handlungsbedarf – wir steigen in jedem Punkt des Verfahrens ein und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mit Ihrer Zertifizierung einen wertvollen Beitrag zur beruflichen Weiterbildung beizutragen.
Ihr Ansprechpartner
Matthias Karkuschke

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Fon: 030 787 19 121
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